Am 6. November 2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die ersten Marktregelungen zum Redispatch 2.0 veröffentlicht. Damit bekommt das komplexe Thema des neuen Redispatches einheitliche Regelungen, an die sich alle Marktpartner halten müssen.
Worum geht es?
Wie wir bereits HIER berichteten, soll ab 1. Oktober 2021 der Redispatch 2.0 in Kraft treten. Durch die Einbindung von Erzeugungsanlagen >100 kW Leistung und durch die verstärkte Einbeziehung von Verteilnetzbetreibern am Redispatch, gibt es viele neue Herausforderungen bezüglich Kommunikation, Steuerung und Koordination der Akteure. Die BNetzA hat daher Marktregeln aufgestellt, um die komplexe Thematik zu standardisieren. Mit der Festlegung vom 6. November wurden Regeln zu den Bilanzierungsmodellen und der Berechnung von Ausfallarbeit, der Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern sowie die Anpassungen der MaBis vorgestellt.
Was steckt dahinter?
Die Grundlage der Festlegung ist der Vorschlag vom BDEW als Branchenlösung zum Redispatch 2.0, der bereits am 30.06.2020 zur öffentlichen Konsultation gestellt wurde. Damit wurde sichergestellt, dass die Branche maßgeblich ihren Input für die Erstellung der neuen Regelungen einfließen lassen kann.
Die erste nun veröffentlichte Anlage behandelt die Bilanzierungsmodelle und die Bestimmung der Ausfallarbeit von Erzeugungsanlagen. Dabei wird unterschieden, ob der Verantwortliche einer Einspeiseanlage im Vorfeld Prognosedaten seiner Einspeisung an den Netzbetreiber schickt (Planwertmodell) oder ob die erwartete Erzeugung erst im Nachhinein über das Prognosemodell ermittelt wird.
In der zweiten Anlage wird auf die Kommunikationsregeln der Marktakteure eingegangen. Hier wird deutlich, dass die Netzbetreiber an mehreren Stellen zusätzliche Meldungen in den Markt schicken müssen und sie mit einigen Anpassungen ihrer bisherigen Prozesse zu rechnen haben. Besonders die Koordination zwischen den Netzbetreibern für die effiziente Steuerung der Erzeugungsanlagen führt zu einigem Mehraufwand.
Als dritte Anlage der Festlegung der BNetzA werden die Änderungen für die „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBis)“ beschrieben. Ein neues Kapitel 17 soll in der MaBis ergänzt werden und legt beispielsweise den bilanziellen Ausgleich im Planwertmodell, die Einführung neuer für den Redispatch 2.0 relevanter Zeitreihen sowie der Einführung des Redispatch-Bilanzkreises für Netzbetreiber fest.
Unsere Einschätzung
Wir begrüßen den Redispatch 2.0, da eine Einbeziehung von EE-Anlagen in naher Zukunft sinnvoll wird, da ein immer größerer Anteil der Stromerzeugung durch Erzeugungsanagen mit erneuerbaren Energien abgedeckt wird. Aus unserer Projekterfahrung wissen wir aber auch, dass die Einführung neuer Prozesse und Marktkommunikation zum Teil sehr aufwendig sein können und daher von allen Beteiligten rechtzeitig implementiert werden sollten. Eine Vereinheitlichung der Regeln in Form von Festlegungen begrüßen wir, da auf diesem Weg alle Netzbetreiber genau wissen, wie ihre Prozesse aussehen müssen und welche Nachrichten in welcher Form versendet und empfangen werden.
Bezüglich intelligenter Messsysteme wird der Redispatch 2.0 zukünftig auch eine Rolle spielen. Noch sind Anlagen >100 kW Leistung von dem Smart-Meter-Rollout ausgeschlossen. Doch bereits heute wird in den Verbänden über einen energiewirtschaftlichen Anwendungsfall (EAF) zum Redispatch 2.0 diskutiert. Die EAFs geben vor, welche Funktionalitäten zukünftig durch Smart Meter abgedeckt werden sollen. Wir verfolgen die Diskussionen hierzu sehr gespannt und informieren Sie bei Neuigkeiten zu diesem Thema.
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